AGB

Die AlphaScience GmbH ist ein Vertriebsunternehmen, das qualitativ hochwertige und innovative Diagnostikprodukte und Forschungs-
reagenzien internationaler Hersteller vertreibt. Unsere Produkte dienen ausschließlich analytischen Zwecken für die in-vitro
Diagnostik und Forschung. Soweit die Produkte für den Einsatz in der klinischen Routine-Diagnostik bestimmt sind, sind diese entsprechend der jeweils aktuellen IVD-Direktive CE-zertifiziert.
Den Leistungen der AlphaScience GmbH liegen ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit Annahme des Auftrages durch die AlphaScience GmbH Vertrags-
inhalt. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden von der AlphaScience GmbH nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der AlphaScience GmbH vor. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt und sind immer schriftlich vereinbart und niedergelegt. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB AlphaScience GmbH - gültig ab 01.01.2023

 

§ 1 Geltungsbereich, abweichende Bedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen (AGB) gelten ab dem 01.03.2022 für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der AlphaScience GmbH (nachfolgend: AlphaScience genannt). Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Käufer deren ausschließliche Geltung an. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen AlphaScience und dem Käufer, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur im Verkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Personen im Sinne des §310 Abs. 1 Satz 1 BGB). Wir liefern ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt und gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende AGB sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen oder Ergänzungen der nachfolgenden Lieferbedingungen, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

 

§ 2 Preise

Die Preise sind in EURO (€) ausgewiesen. Sie sind freibleibend und gelten nur für den Inlandsbedarf. Für die Berechnung sind unsere am Tage der Lieferung gültigen Nettopreise maßgebend; die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Der ausgewiesene Preis versteht sich ohne sonstige Nachlässe (Inland). Sonderpreise sind auf der Basis der am Angebotstag aktuellen Preisliste kalkuliert. Bei Preiserhöhungen erhöht sich der vereinbarte Sonderpreis entsprechend. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie geltender Umsatzsteuer.

 

§ 3 Auftragserteilung

1. Angebote von AlphaScience sind freibleibend.

2. Aufträge des Kunden müssen schriftlich an AlphaScience erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge des Käufers werden erst dann rechtsverbindlich, wenn AlphaScience diese Aufträge schriftlich bestätigt und der Käufer nicht unverzüglich dem Bestätigungsschreiben von AlphaScience widerspricht.

Das Bestätigungsschreiben von AlphaScience legt den Inhalt des Vertragsverhältnisses und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest.

 

§ 4 Lieferung

1. Die Verpflichtung von AlphaScience zur Lieferung der bestellten Ware steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung von AlphaScienceAlphaScience wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung von

AlphaScience nicht statt, ist AlphaScience berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Erbrachte Gegenleistungen des Käufers werden im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag zurückgewährt.

2. Teillieferungen sind zulässig und können von AlphaScience sofort in Rechnung gestellt werden.

3. Von AlphaScience angegebene Lieferzeiten in Angeboten und Aufträgen sind unverbindlich.

4. Sind jedoch verbindliche Liefertermine zwischen AlphaScience und dem Käufer vereinbart gilt folgendes: Soweit höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch oder sonstige Umstände, die AlphaScience nicht zu vertreten hat, vorliegen, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse. Dauert eine Leistungsverhinderung aufgrund der vorgenannten Ereignisse mehr als 2 Monate an, ist sowohl der Käufer als auch AlphaScience berechtigt, hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Vor Ablauf dieses Zeitraumes ist der Rücktritt für beide Vertragsparteien aufgrund der vorgenannten Verzögerungstatbestände ausgeschlossen. Voraussetzung für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls die Erbringung vereinbarter Sicherheiten. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5. Angaben von AlphaScience hinsichtlich der Packungsgröße oder Verpackungsart sind unverbindlich. Die Verpackung und den Versandweg wählt AlphaScience nach den jeweiligen Erfordernissen selbst aus. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der deutschen Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen.

6. Der Versand der Waren erfolgt ab dem jeweiligen Lager von AlphaScience auf Rechnung und Gefahr des Käufers. AlphaScience steht die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transport-mittels frei. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der zu liefernden Ware geht auch dann mit der Absendung ab dem Lager von AlphaScience auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung erfolgt.

7. Verzögert sich der Versand der bestellten Ware durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der zu liefernden Ware bereits im Zeitpunkt der Einlagerung durch AlphaScience auf den Käufer über. Geht die zu liefernde Ware während des Annahmeverzuges des Käufers zufällig unter, wird AlphaScience von der Leistungsverpflichtung frei. Die Gegenleistungs-verpflichtung des Käufers bleibt in voller Höhe bestehen. Die durch die Verzögerung der Lieferung von AlphaScience entstehenden Kosten (insbesondere Lagerung, Spesen) hat der Käufer im Falle des Annahmeverzuges allein zu tragen.

8. AlphaScience ist nicht verpflichtet, die bestellte Ware gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen.

9. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach ElektroG

Die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, die seit dem 01.10.2010 durch AlphaScience in Verkehr gebracht oder als solche weiterverkauft wurden / werden, wird von AlphaScience gemäß Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) übernommen. Anfragen richten Sie bitte telefonisch an AlphaScience, Tel. 06158-74 804-0 oder per e-mail an customerservice@alphascience.de.

10. Frachtkosten

Pro regulärer Lieferung (Standardversand ggf. incl. Ice-Packs) berechnen wir eine Fracht-kostenpauschale von 22,-- Euro.

Expresslieferungen berechnen wir nach Kosten des Logistikdienstleiters, jedoch mindestens 40,-- Euro.

Lieferungen mit Trockeneis berechnen wir abhängig von Gewicht und Volumen der Sendung nach Kosten des Logistikdienstleisters, mindestens jedoch 50,-- Euro.

 

§ 5 Eignungsangaben

Der Käufer muss selbst prüfen, ob die angebotene / bestellte Ware zu dem von ihm vorgesehenen Zweck geeignet ist. Die von AlphaScience gelieferten Produkte entsprechen den Spezifikationen, wie sie im Katalog/Produktliste bzw. auf der Internetseite von AlphaScience abgebildet bzw. beschrieben sind. Bei Abweichungen sind die Angaben in der aktuellen Packungsbeilage und auf dem Kontroll-zertifikat maßgebend. Die angegebenen Werte beruhen auf den Prüfvorschriften von

AlphaScience oder seiner Zulieferfirmen. Die angegebenen allgemeinen Leistungsdatendaten der Produkte (wie Sensitivität und Spezifität) dienen lediglich der Information und sind keine verbindliche Qualitätsangabe der gelieferten Produkte. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten von Dritther-stellern übernimmt AlphaScience keine Haftung.

 

§ 6 Beanstandungen, Gewährleistung und Haftung

1. Der Käufer ist verpflichtet, die von AlphaScience gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und bestehende Mängel sowie Abweichungen der gelieferten Ware zu der bestellten Ware AlphaScience unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel der Ware, die trotz unverzüglicher ordnungsgemäßer Prüfung des Käufers erst später erkennbar sind, müssen vom Käufer sofort nach deren Entdeckung, spätestens aber innerhalb von drei (3) Monaten nach Erhalt der Ware AlphaScience schriftlich begründet mitgeteilt werden. Rügen, die gegenüber Transporteuren oder Dritten geltend gemacht werden, stellen keine formgerechten Rügen dar und sind unwirksam.

2. Mängel, die entgegen der vorstehenden Untersuchungs- und Rügepflicht vom Käufer geltend gemacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:

a. Soweit ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, ist AlphaScience berechtigt, nach eigener Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache zu wählen. Ein Anspruch des Käufers auf eine bestimmte Art der Nacherfüllung besteht nicht. Ist der Kaufpreis ganz oder teilweise nicht bezahlt, kann AlphaScience die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer einen unter Berücksichtigung des geltend gemachten Mangels angemessenen Teil des Kaufpreises bezahlt.

b. Erst wenn auch die Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.

c. Der Käufer ist nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Regelungen in § 8 zu verlangen, wenn AlphaScience eine Nacherfüllung gem. § 7 Ziffer 5 ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn die von AlphaScience gewählte Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar ist oder der Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit unter § 5 entsprechend.

 

§ 7 Schadensersatz

1. AlphaScience GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung oder Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; dies gilt auch für das Vorliegen von Mängeln eines nur der Gattung nach bestimmten Kaufgegenstandes.

2. Schadensersatzansprüche gegen AlphaScience sind - unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung - vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen:

(a) AlphaScience haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des BGB für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines oder mehrere ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines oder mehrerer ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(b) AlphaScience schuldet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des BGB Schadensersatz oder Ersatz der dem Kunden entstandenen Aufwendungen, wenn ein Schaden auf der Verletzung einer von AlphaScience übernommenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes beruht oder einer oder mehrere der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von

AlphaScience fahrlässig eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist.

(c) AlphaScience haftet in gleicher Weise, wenn eine oder mehrere ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine Pflicht zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden verletzt haben und dem Käufer die Leistung durch AlphaScience nicht mehr zuzumuten ist.

(d) In den in § 8 Ziffer (b) und (c) genannten Fällen ist die Höhe des Schadensersatzanspruches des Käufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

(e) Der Käufer ist im Falle eines Lieferverzuges von AlphaScience zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nur dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist zur Lieferung von mindestens 4 Wochen fruchtlos verstrichen und der Lieferverzug von AlphaScience verschuldet ist.

Der Schadensersatzanspruch des Käufers ist bei einer von AlphaScience verschuldeten Liefer-verspätung auf den Ersatz für entstandene Vermögensschäden in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerungen der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind ausge-schlossen.

3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche des Käufers nach dem deutschen Produkthaftungs-gesetz.

 

§ 8 Datenschutz gemäß DSGVO

Gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sind alle uns übermittelten personenbezogenen Daten zeitlich unbegrenzt geschützt. Wir speichern mit Ihrer Einwilligung ausschließlich Ihre Kundenstammdaten und die Daten aus Ihrer Bestellung. Wir überlassen Dritten keinerlei Daten unserer Kunden mit der Ausnahme von Partnerunternehmen, die uns bei der Abwicklung der Bestellung unterstützen und ebenfalls zur Einhaltung der Datenschutzstandards verpflichtet sind.

 

§ 9 Zahlungsbedingungen

1. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig und vom Käufer ausschließlich durch Banküberweisung zu erfüllen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag. Zahlungseingänge gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber freiverfügen können. Bei Schecks und Wechseln wird eine Abwicklungsgebühr in Höhe von EUR 30,-- erhoben; Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
AlphaScience behält sich vor, in besonderen Fällen nach eigenem Ermessen als Zahlungsbedingung Vorkasse festzulegen.

2. Zahlungsverzug

Zahlungsverzug tritt spätestens ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang die Rechnung gezahlt wird. Bei einer vom Käufer verschuldeten verspäteten Zahlung des Kaufpreises sind Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.

3. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung mit bestehenden Gegenansprüchen des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausge-schlossen.

4. Sämtliche Forderungen von AlphaScience gegen den Käufer, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BGB oder den vertraglichen Bestimmungen AlphaScience zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen würde.

 

§ 10 Force majeure

1. Keine Vertragspartei hat für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund oder insbesondere auf einem der folgenden Gründe beruht:

- Feuer

- Naturkatastrophen

- Krieg

- Beschlagnahme

- Allgemeine Rohstoffknappheit

- Beschränkung des Energieverbrauchs

- Arbeitsstreitigkeiten

- oder wenn Vertragswidrigkeiten von Zulieferern auf einem dieser Gründe beruhen. Diese Regelung gilt für alle vertraglichen Pflichten einschließlich Schadensersatzpflichten.

2. Jede Partei darf den Vertrag durch schriftliche Kündigung aufheben, falls dessen Durchführung für mehr als sechs Monate gemäß § 11 Ziffer 1 verhindert ist.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

1. Jede von AlphaScience gelieferte Ware bleibt deren Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderung (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

2. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderung an AlphaScience ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderung solange einzuziehen, als er seinen Zahlungs-verpflichtungen an AlphaScience nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere ein Kreditinstitut, unzulässig. AlphaScience ist jederzeit berechtigt, die Verkaufs-unterlagen des Käufers heraus zu verlangen und zu prüfen sowie dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

3. Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinen Abnehmern an den Lieferanten ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der Lieferant dem Käufer durch die weiter veräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.

 4. Im Falle einer Pfändung beim Käufer ist der Lieferant sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Lieferanten gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

5. Übersteigt der Wert die Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze den Betrag, der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist der Käufer berechtigt, vom Lieferanten insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Über-schreitung vorliegt.

6. Die Geltendmachung der Rechte des Lieferanten aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung von AlphaScience gegenüber dem Käufer angerechnet.

 

§ 12 Rücktrittsrechte (AlphaScience / Kunde)

AlphaScience ist aus nachfolgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

(a) wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufer handelt.

(b) wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdig-keit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind,

(c) wenn die unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit der Lieferant sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.

 

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der AlphaScience ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

AlphaScience ist jedoch berechtigt, den Käufer auch dort zu verklagen, wo sonst ein Gerichtsstand für ihn nach den allgemeinen Vorschriften begründet ist. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrags-verhältnis gelten als am Sitz von AlphaScience zu erbringen. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Käufer und AlphaScience geschlossenen Vertrag ist der Sitz der Hauptverwaltung von AlphaScience in Riedstadt.

2. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Dies gilt auch, wenn sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Vertrags-lücke tritt eine angemessene Regelung, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten.

3. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, findet deutsches Recht (BGB) Anwendung. Das Recht der Konvention der Vereinten Nationen über nationale Warenkauf-verträge (CISG) vom 11.04.1980 gilt für Auslandsgeschäfte subsidiär.

 

Die vorstehenden Regelungen gehen den Regelungen gemäß CISG vor.

Version: AGB-AS-Dezember 2022